Arbeitsschutz ist ein zentrales Element für jedes Unternehmen – egal was oder wo gearbeitet wird, genau wie im Alltag kann auch bei der Arbeit jederzeit etwas passieren. Allein in Österreich haben sich 2022 rund 123.156 meldepflichtige Arbeitsunfälle ereignet. Arbeitsschutz trägt zum Wohl der Mitarbeiter und damit letztlich auch zum Wohl des Unternehmens bei, denn zum Arbeitsschutz gehört alles, was dabei hilft menschengerechtes Arbeiten zu ermöglichen und beinhaltet somit neben der Arbeitssicherheit auch Aspekte von Hygiene und Gesundheitsschutz. Damit dient der Arbeitsschutz auch der Steigerung der Arbeitsqualität. Denn sind die Mitarbeiter zufrieden, sind es meist auch die Kunden, Zulieferer etc. Somit beeinflusst der Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit letztlich auch die Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.
Sie benötigen Produkte für Ihren Arbeitsschutz und Hygiene – im RAJA-Shop werden Sie fündig!Was ist der Unterschied zwischen Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz?
Die Begriffe Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz werden häufig synonym verwendet, denn beide haben ein gemeinsames Ziel: die gefahrenfreie Ausübung des Berufs!
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet seinen Mitarbeitern eine gefahrenfreie Ausübung der Arbeit zu gewährleisten. Arbeitssicherheit ist genauso wie der Gesundheitsschutz Bestandteil des Arbeitsschutzes.
Was gehört zum Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz (engl.: OSH: Occupational Safety and Health) beschreibt die Bündelung aller Maßnahmen und Aufgaben im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Egal ob im Büro oder in der Fabrik – betrieblicher Arbeitsschutz ist für alle Unternehmen in Österreich Pflicht und ist durch die grundsätzlichen Richtlinien der EU bestimmt und wird gesetzlich im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) geregelt. Daneben sind aber auch noch andere gesetzliche Regelungen für den ArbeitnehmerInnenschutz relevant wie z.B. AZG, ARG, MSchG, KJBG, BauKG oder chemikalienrechtliche Vorschriften (z.B. REACH-Verordnung). Der Arbeitsschutz bestimmt dabei den Schutz vor berufsbedingten Gefährdungen, Unfällen und Erkrankungen. Verantwortlich für die Organisation und Realisierung des Arbeitsschutzes ist dabei der Unternehmer bzw. Arbeitgeber sowie die verantwortlichen Führungskräfte im Betrieb. Der Arbeitsschutz gliedert sich in zwei große Bereiche:- Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz: In diesem Bereich werden alle technischen und arbeitshygienischen Schutzvorschriften zusammengefasst. Darunter fallen alle Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) die die Gesundheit und das Leben der Angestellten sichern und der Vermeidung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten dienen.
- Arbeitszeit und Verwendungsschutz: beinhaltet neben dem Arbeitszeitschutz auch alle Regelungen für besonders schutzbedürftige Arbeitnehmer, dazu gehören beispielsweise der Mutterschutz für Schwangere, der Jugendarbeitsschutz, die Gleichbehandlung usw..
Was ist Arbeitssicherheit?
Arbeitssicherheit gilt als Ziel des Arbeitsschutzes. Man versteht darunter den Zustand des gefahrenfreien Arbeitens. Dafür müssen Unfallrisiken und allgemeine Berufs-Gesundheitsgefährdungen auf ein Minimum reduziert werden, wenn nicht sogar komplett beseitigt werden. Dazu gehört beispielsweise eine Gefährdungsbeurteilung oder die Unterweisungspflicht von Mitarbeitern.
Was beinhaltet der Gesundheitsschutz?
Beim betrieblichen Gesundheitsschutz geht es um die langfristigen Auswirkungen der Arbeit auf die Gesundheit der Beschäftigten. Ziel ist die Prävention vor arbeitsbedingten Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.
Wer überwacht den Arbeitsschutz?
Überwacht wird die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen in Österreich durch die folgenden Einrichtungen:
- Arbeitsinspektion (Sozialministerium): zuständig für die Mehrheit der Betriebe und für die Bundesbediensteten,
- Verkehrs-Arbeitsinspektion (Sozialministerium): zuständig für Verkehrsbetriebe, z.B. die ÖBB, und
- Land- und Forstwirtschaftsinspektionen der Länder (Links siehe Arbeitsinspektion).
Detaillierte Informationen zum gesetzlichen ArbeitnehmerInnenschutz finden Sie auf den Websites des Sozialministeriums und der Arbeitsinspektion (mit Auflistung aller Gesetze und Verordnungen).
Was sind die Bestandteile des Arbeitsschutz?
Die Arbeitsplatzevaluierung (Gefährdungsbeurteilung) ist gewissermaßen die Grundlage des betrieblichen Arbeitsschutzes. Dabei handelt es sich um ein Verfahren um Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten die aus den Arbeitsbedingungen entstehen zu beurteilen. Die Unternehmensleitung ist verantwortlich für die Durchführung und Dokumentation. Werden Arbeitsbedingungen geändert, muss auch die Gefährdungsbeurteilung entsprechend überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Für jeden Arbeitsplatz/Tätigkeit ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, bei der das sogenannte STOP-Prinzip angewendet wird. Es wird der Reihe nach überlegt, ob und wie die Gefährdung durch:
- Substitution (z.B. durch Verwendung anderer Arbeitsverfahren, -stoffen),
- Technische Lösungen (z.B. bauliche Trennung, Absaugung)
- Organisatorische Maßnahmen (z.B. zeitlich Begrenzung, Schulung)
- Personenbezogene Schutzmaßnahmen (z.B. PSA)
reduziert werden kann.
Aus der Gefährdungsbeurteilung werden dann je nach Arbeitsbereich die entsprechenden Schutzmaßnahmen abgeleitet und umgesetzt, dazu gehört es auch die Mitarbeiter zu unterwiesen, Betriebsanweisungen zu erstellen und vieles mehr.
Die Persönliche Schutzausrüstung – Was ist eine PSA?
Kann eine Gefährdung am Arbeitsplatz durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abgewendet werden ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet seinen Mitarbeitern kostenlos Persönliche Schutzausrüstung kurz PSA zur Verfügung zu stellen und sie entsprechend zu schulen.
Eine Persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) ist jede Ausrüstung/Arbeitskleidung, die dazu bestimmt ist, die Beschäftigten vor einer Gefährdung für ihre Sicherheit und Gesundheit zu schützen, sowie jede mit demselben Ziel verwendete und mit der persönlichen Schutzausrüstung verbundene Zusatzausrüstung.
Zur PSA gehören daher sämtliche Teile der Arbeitsschutzkleidung: Sicherheitshelme z.B. Baustellenhelme, Schutzbrillen, Schutzschilde, Gehörschutzmittel, Atemschutzmasken, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Chemische Schutzkleidung, Auffanggurte, Rettungswesten, Stechschutzkleidung, aber auch spezielle Hautschutzmittel.
PSA dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie den Bestimmungen der europäischen PSA-Verordnung („Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 über persönliche Schutzausrüstungen und zur Aufhebung der Richtlinie 89/686/EWG“) entsprechen.
Gehört Hygiene zum Arbeitsschutz?
Ganz klar: Ja! – aus der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nach (ArbSchG) leiten sich auch allgemeine Hygienevorgaben ab. Konkretisiert wird dies in der Arbeitsstättenverordnung etwa für Pausenräume oder Sanitärräume und auch die Reinigung der Arbeitsplätze ist in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Auch hier ist die Gefährdungsbeurteilung maßgebend, denn je nach Betriebsart bzw. Branche gibt es natürlich auch unterschiedliche Hygiene- und Reinigungsanforderungen.
Ganz konkrete Hygieneanforderung gibt es bei Betrieben die mit biologischen Arbeitsstoffen zu tun haben, zum Beispiel Entsorgungsbetriebe, Labore, Gebäudereiniger, oder das Gesundheitswesen um nur einige zu nennen. Hier bestehen spezifische Anforderungen was die Arbeitskleidung, Händehygiene, die Reinigung von Arbeitsbereichen und auch die arbeitsmedizinische Vorsorge betrifft. Auch Unternehmen die mit Lebensmitteln arbeiten müssen spezielle Hygieneanforderungen erfüllen wie beispielswiese das HACCP-Konzept das in erster Linie auf die Lebensmittelsicherheit abzielt, aber auch den Schutz der Mitarbeiter mit abdeckt.
Gehört Ergonomie zum Arbeitsschutz?
Ein entscheidender Faktor des Arbeitsschutzes ist, wie bereits erwähnt die Prävention. So ist beispielsweise jeder Arbeitgeber verpflichtet seinem Mitarbeiter einen ergonomischen Arbeitsplatz zu bieten. Bei der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sind dabei verschiedene Parameter zu berücksichtigen. Etwa klimatische Bedingungen, wie die Temperatur am Arbeitsplatz oder die Luftfeuchtigkeit. Dazu gehören aber auch Themen wie Lärm und Beleuchtung, genauso wie die richtige Arbeitshaltung zur Vorbeugung von Muskel-Skelett-Erkrankungen.
Das heißt auch, dass bei der Arbeitsplatzgestaltung schon bei der Planung Aspekte hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit zu berücksichtigen sind. Für Lagereinrichtungen und -geräte gilt die DGUV Regel 108-007. Sie dient für Unternehmer als Hilfestellung bei der Umsetzung der Arbeitsschutzvorschriften oder Unfallverhütungsvorschriften und unterstützt bei der Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die DGUV Regel kann als Leitfaden für die Umsetzung von Sicherungsmaßnahmen gesehen werden und zeigt technische Lösungen auf. Dazu gehören die richtige Planung und Kennzeichnung der Innerbetrieblichen Verkehrswege, genauso wie die Sicherheitsmarkierung und -prüfung von Arbeitsmitteln, zum Beispiel von Regalen.
Fazit – Was bringt die Zukunft des Arbeitsschutzes?
Arbeitsschutz ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Arbeitswelt bei dem es nicht nur darum geht, gesetzliche Vorschriften und Normen zu erfüllen, sondern vielmehr darum, ein sicheres, gesundes und produktives Arbeitsumfeld zu schaffen, dass das physische, psychische und soziale Wohlbefinden der Mitarbeiter unterstützt.
Ein effektiver Arbeitsschutz reduziert die Anzahl der Arbeitsunfälle, der arbeitsbedingten Erkrankungen und damit letztlich Ausfallzeiten, was nicht nur die menschlichen Kosten, sondern auch die finanziellen Belastungen für Unternehmen minimiert. Zudem wird eine positive Arbeitskultur gefördert, in der Mitarbeiter sich wertgeschätzt und sicher fühlen, was wiederum die Motivation und damit auch die Produktivität steigern kann.
Arbeitsschutz ist immer eine gemeinsame Verantwortung: der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen und ein sicheres Arbeitsumfeld bereitzustellen. Der Arbeitnehmer ist aber ebenso verantwortlich diese Maßnahmen zu beachten und einzuhalten.
Arbeitsschutz ist kein starres Konstrukt – In einer Zeit des schnellen technologischen Wandels und der zunehmenden Digitalisierung der Arbeitswelt müssen Arbeitsschutzmaßnahmen ständig angepasst und weiterentwickelt werden, um neuen Risiken und Herausforderungen gerecht zu werden. Die COVID-Pandemie hat zuletzt gezeigt dass Arbeitsschutzstandards immer wieder hinterfragt, überarbeitet und angepasst werden müssen. Die zunehmende mobile Arbeit die nicht mehr an einen festen Arbeitsort gebunden ist stellt gerade den Arbeitgeber Arbeitsschutzrechtlich vor Herausforderungen. Durch die zunehmende Digitalisierung der Arbeitswelt rücken auch zunehmend psychische Leiden von Arbeitnehmern in den Fokus des Arbeitsschutzes. Seit 2013 sind psychische Belastungen explizit in §5 Abs. § Nr. 6 Arbeitsschutzgesetz aufgenommen.
In einer immer komplexer werdenden Arbeitswelt, sollte Arbeitsschutz nicht nur als Pflicht, sondern auch als Investition in die Zukunft eines Unternehmens und das Wohlergehen seiner Mitarbeiter gesehen werden. Ein proaktiver Ansatz in diesem Bereich schützt nicht nur Einzelne, sondern stärkt auch die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Firmen und Organisationen.