Maße Europalette

Pfand für Europaletten und Palettentausch

13 min lesen 02 Mai 2023
Sie bringt die Lebensmittel in den Supermarkt und die Baumaterialien auf die Baustelle – die Europalette! Neun Holzklötze, elf Bretter und 78 Spezialnägel, eine relativ einfache Konstruktion also und doch hat sie die Transportbranche revolutioniert. Seit nunmehr über 50 Jahren sorgt die Erfindung der „Europoolpalette“ dafür, dass Waren genau an den Ort gelangen, an dem sie benötigt werden. Der Clou: sie ist Teil eines europaweiten Europaletten Pfand Systems, dem Palettenpool. Dabei handelt es sich um ein umfassendes Tauschsystem der European Pallet Association (EPAL) – aus diesem Grund tragen die Paletten das EPAL Symbol – denn nur die auf diese Art gekennzeichneten Paletten sind tauschberechtigt.

Was sind die Maße und das Gewicht einer Europalette?

Die Europalette oder kurz FP (Flachpalette) kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europools sein. Sie ist eine durch EN 13698-1 genormte, mehrwegfähige Transportpalette. Die Grundfläche beträgt 1200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe), das Gewicht, je nach Feuchtigkeit des Holzes, 20 – 24 Kilo. Europaletten sind aus Vollholz, die in Deutschland gefertigten Paletten bestehen meist aus Kiefern-, Birken- oder Fichtenholz. In Europa sind für die Herstellung insgesamt 17 verschiedene Holzarten zugelassen. Die European Pallet Association (EPAL) gibt vor welche das sein dürfen.

Wie belastbar ist die Europalette?

Die Tragfähigkeit einer Europalette beträgt mindestens 1000 Kilogramm. Die Europalette ist eine sogenannte Vierweg-Palette, d.h. sie kann von allen vier Seiten durch automatische Flurfördergeräte, Gabelstapler oder Hubwagen aufgenommen und transportiert werden.  Europaletten sind von der internationalen Eisenbahngesellschaft UIC (Union Internationale des chemins de fer) genormt und entsprechen den Vorschriften der European Pallet Association.

Wie viele Europaletten passen auf einen LKW?

Die Europooltabelle hat immer eine Grundfläche von exakt 0,96 m². Dank dieser Maße passen auf die ebenfalls genormten Wechselbrücken, Wechselaufbaubehälter oder Sattelzüge zwei Europaletten quer oder drei längs. Die Ladebreite beträgt in diesen Fällen jeweils 2,4 m. Auf einen 7,5 t passen somit 15 Europaletten, auf einen 40 t Sattelzug passen 34 Europaletten. Durch die Normung der Palette entstehen keine Hohlräume beim Warentransport – ein wichtiger Vorteil da jede Platzverschwendung für die Transportunternehmen Geld kostet. Paletten auf LKW

Die Europalette im Vergleich zu anderen Palettenarten

 MaßeTraglastVerwendung
Displaypalette600 x 400 mmabhängig vom Material, aus Kunststoff bspw. (statisch) 800 kghäufig im Einzelhandel oder anderen Präsentationsräumen im Einsatz
Euro-Halbpalette / Düsseldorfer Palette800 x 600 mmabhängig vom Material, aus Kunststoff bspw. bis zu (statisch) 2.500 kgDie Euro-Halbpalette ist tatsächlich halb so groß wie eine gängige Europalette. Aufgrund ihrer kompakten Größe daher gerne im Einzelhandel oder zu Präsentationszwecken verwendet
Europalette1200 x 800 mmabhängig vom Material, aus Holz bspw. bis (statisch) 4.000 kgDie klassische Palette für Transport und Logistik: Eurotauschpaletten sind Standard in Deutschland und den Niederlanden
Iso Palette / Industriepalette / Blockpalette1200 x 1000 mmzwischen (statisch) 3.000 und 4.000 kgStandard für den Gütertransport in Frankreich und England
Containerpalette1140 x1140 mmabhängig vom Material, Holz (statisch) ca. 900 kg; Pressholz (statisch) ca. 2.700 kg; Kunststoff (statisch) bis zu 4.000 kgVerwendung für den Gütertransport im Seeverkehr. Im Standard-Seecontainer finden exakt zwei Containerpaletten rein

Ausführliche Informationen über andere Palettenarten: Paletten-Arten und ihre Eigenschaften

Die Erfindung der Europalette

Bereits die alten Ägypter nutzten Vorgängermodelle der heutigen Palette. Aus Holz gefertigte Kufenschlitten sorgten dafür dass die tonnenschweren Steinblöcke auf die Baustelle der Pyramiden transportiert werden konnten. Das erste Patent einer Holzpalette wurde 1939 in den USA angemeldet. Bis in die 50er Jahre bestehen im internationalen Warenverkehr jedoch uneinheitliche Palettenabmessungen. Europäische Eisenbahnbetreiber standen im Wettbewerb mit dem Gütertransport auf der Straße und benötigten universelle Ladungsträger, die den Warenhandel vereinfachten und beschleunigten – tauschbare Europaletten sollten Abhilfe schaffen. Die Geburtsstunde der Europalette: 1961 unterzeichneten einige europäische Eisenbahngesellschaften eine Vereinbarung über tauschbare Paletten mit dem Namen Europalette. Darin verpflichteten sie sich zur Einhaltung der Norm, zur Herstellung und Reparatur der Europaletten. Diese Überwachung/Einhaltung wurde im europäischen Palettenpool vertraglich festgehalten. Mitte der 70er Jahre übertrug die Deutsche Bundesbahn dann die Rechte an den Zeichen DB, RAL-RG 993, ovales O sowie dem EPAL-Zeichen an die „Gütegemeinschaft Paletten“, dem Vorgänger des Europäischen Dachverband des EPAL. Die Zeichen wurden damit markenrechtlich geschützt. In den 80er Jahren ist die Europoolpalette zur populärsten Palette der Welt geworden und ihr Haupteinsatzort verschiebt sich vom Zug- und Schiffsverkehr auf den Straßenverkehr.  1991 wird dann die European Pallet Association (EPAL) gegründet, die für die Organisation und Kontrolle des EPAL-Europalettenpools zuständig ist.

Warum ein Palettentausch?

Mit der Übereinkunft der europäischen Eisenbahner eine normierte Palette für den Warentransport zu verwenden, ist auch das Tauschsystem geboren. Die Vorteile liegen auf der Hand: Europaletten werden aufwendig unter hohen Qualitätsanforderungen hergestellt. Dieses Qualitätsproduktnach nur einer Verwendung zu entsorgen oder aber es auf Nimmerwiedersehen mitliefern zu müssen, ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Somit ist der EPAL Europaletten Tauschpool ein gutes Beispiel für nachhaltige Kreislaufwirtschaft: Die Europaletten aus Holz leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Sie speichern CO2, vermeiden Abfall und verbessern durch Wiederverwendung, Tausch, Reparatur und Recycling die CO2-Bilanz der Verwender aus Industrie, Handel und Logistik. So entlastet jede einzelne EPAL Europalette den CO2 Haushalt unseres Planeten um fast 30 kg.

Die Kennzeichnung einer Europalette – Wie man eine Europalette erkennt?

Die European Pallet Assocation e.V. (EPAL) organisiert seit ihrer Gründung 1991 den Europaletten-Tauschpool und ist in 35 Ländern aktiv. Um eine gleichbleibende Qualität der EPAL-Paletten zu gewährleisten, überprüft EPAL die Produktion und die Reparatur der Europaletten. Unabhängig davon werden die Produktions- und Reparaturbetriebe durch die Qualitätsprüfungsgesellschaften Bureau Veritas und CCIG überprüft. Mehr als 1.550 Lizenznehmer produzieren und reparieren weltweit EPAL-Ladungsträger. Jede Europalette trägt mehrere Kennzeichnungen die vorhanden sein müssen. Die Markierung erfolgt per Brandzeichen.
Die Kennzeichnung einer Europalette
      • Alle vier Eckklötze tragen die Kennzeichnung EPAL oval umrandet (bis 2013 links EPAL und rechts EUR).
      • Mittlerer Klotz:
        • Kennzeichnung der zur Herstellung zugelassenen Bahn (z.B. DB für die Deutsche Bahn)
        • Herstellungsland z.B. DE für Deutschland
        • Güteprüfklammer (unter der Länderkennzeichnung) und ggf. Reperaturnagel (bei reparierten Europaletten einen runden Prüfnagel)
        • Ziffern: Nummer des Herstellers – Herstellungsjahr – Herstellungsmonat
        • IPPC-Kennzeichnung für schädlingsfreies Holz (Export relevant)

Wie funktioniert das Palettentauschsystem?

Heute sind weltweit mehr als 650 Millionen Stück dieser nützlichen Holzträger im Umlauf. Ein riesiges Tauschsystem zwischen den Verwendern in der Lieferkette. Konkret bedeutet das, wer eine EPAL-Europalette anliefert, kann diese gegen eine leere tauschen. Wirtschaftlich ist dieser Tauschprozess extrem sinnvoll: ein Umladen der Ware entfällt, eine extreme Zeit- und damit Kostenersparnis. Was so einfach klingt, ist in der Praxis meist etwas komplizierter. Denn es besteht keine gesetzliche Tauschverpflichtung. Ein Palettentausch ist nicht in allen Staaten üblich. Tatsächlich ist der Palettentausch nur in 5 europäischen Ländern möglich. Dazu gehören neben Deutschland, die Nachbarländer Österreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien. Pfand für Europaletten Länder   Deutlich länger ist die Liste mit den Nichttauschländern: Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Spanien, Tschechien und Ungarn. Hier empfiehlt es sich den Preis für eine Europalette mit in die Verkaufspreise einzurechnen. kein Pfand für Europaletten Eine kleine Ausnahme bildet hier die Schweiz. Dort ist ein Tausch per Sonderregelung möglich, aber in der Praxis findet ebenfalls eher kein Palettentausch statt. Der Palettentausch ist auch in den teilnehmenden Ländern eine individuelle Vereinbarung zwischen Sender und Empfänger. Nur wenn sich beide Parteien bilateral auf das Tauschsystem einigen gelten die Tauschbedingungen und Qualitätskriterien der EPAL.

Welche Qualitätsstufen gibt es beim Palettentausch?

Beim Palettentausch unterscheidet man 5 Qualitätsstufen:

„Neu“, „A“, „B“, und „C“ und die „nicht mehr gebrauchsfähigen“ Paletten.

  • Neue Europaletten: sie haben keine Gebrauchsspuren, helles Holz, keinerlei Holzabsplitterungen durch den Benutzer. Alle Klötze stehen gerade und sind nicht verdreht.
  • Europaletten in A-Qualität: sie wurden bereits benutzt und haben leichte Gebrauchsspuren. Oftmals ist die Holzfarbe noch sehr hell, aber leichter Abrieb durch Gabelstapler und Ware ist erkennbar. Auch hier sind keine Holzabsplitterungen durch den Nutzer hinzugekommen, die Klötze sind nicht verdreht und es gibt keine Anhaftungen von Folien, Bändern, oder sonstigen Fremdteilen.
  • Europaletten B-Qualität: die Nutzung ist sichtbar. Das Holz ist dunkel verfärbt, allerdings ist die Beschaffenheit des Holzes auf solidem Niveau. Auch hier sind keine Absplitterungen und auch keine verdrehten Klötze zulässig. Auch Anhaftungen von Fremdteilen sind in dieser Kategorie ausgeschlossen.
  • Europaletten C-Qualität: sie haben Anhaftungen, wie zum Beispiel Folie oder Bänder. Das Holz darf durch den Gebrauch Oberflächenfeucht sein und auch Verunreinigungen, die nicht an das Ladegut abgegeben werden können sind zulässig. Leicht verdrehte Klötze um weniger als 1 cm Überstand und auch Absplitterungen sind zulässig. Die Prüfsiegel müssen zumindest noch auf einem der Klötze lesbar sein.
  • Nicht mehr gebrauchsfähige Europaletten: Bei den nicht mehr gebrauchsfähigen Europaletten handelt es sich um Paletten, die nicht mehr im Tauschpool eingesetzt werden dürfen. Sie sind entweder stark verschmutzt oder sehr feucht, haben fehlende Bauteile oder gebrochene Bretter und stark verdrehte Klötze. Auch die Kennzeichnung solcher Paletten kann unter Umständen nicht mehr lesbar sein. Es ist, je nach Beschädigung jedoch möglich, dass zugelassene Reparaturbetriebe aus beschädigten Paletten wieder Paletten der Güteklasse A, B, oder C machen.

Was sind die Tauschkriterien?

Auch für den Tausch gibt es einige Punkte, die beachtet werden müssen, damit die Paletten getauscht werden können:
  • Es muss sich um eine Europalette gemäß den Qualitätskriterien handeln.
  • Der Versender muss bei der Auftragsvergabe auf die Europalette hinweisen
  • Die Anzahl der Europaletten muss auf den Frachtpapieren vermerkt sein
  • Der vom Spediteur beauftragte Frachtführer muss – in der Regel auf den Frachtpapieren/Lieferschein – die Anzahl der beim Kunden übernommenen Europaletten quittieren.
Paletten sind laut EPAL nicht tauschfähig, wenn
  • die Palette nicht von einem lizenzierten Betrieb nach EPAL-Kriterien hergestellt wurde,
  • auf den Klötzen fehlen die EPAL- oder andere Markierungen,
  • ein oder mehrere Bretter fehlen oder sind gebrochen,
  • Bretter sind beschädigt, so dass mehrere Nagelschäfte sichtbar sind,
  • ein Klotz fehlt oder wurde so beschädigt, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist,
  • die Tragfähigkeit ist nicht mehr gewährleistet (morsch, verschmutzt)
  • unzulässige Bauteile wurden verwendet.
Die Bestimmungen zur Herstellung und Reparatur von EPAL-Europaletten sind sehr umfangreich und von der Dicke der Bretter bis hin zum Nagelbild reglementiert. Verstöße werden regelmäßig straf- und zivilrechtlich verfolgt.

Was sind die Rheinischen Palettenklauseln?

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wurde in Deutschland 2004 von der Deutschen Industrie und Handelskammer in Zusammenarbeit mir den Spitzenverbänden der Spedition und Güterkraftverkehr die Rheinischen Palettenklauseln eingeführt:

Kölner Palettentauschverfahren

Der „Kölner Palettentausch“ regelt den so genannten Doppeltausch. Das Transportunternehmen (Frachtführer/Spediteur) setzt eigene Paletten für den Transport ein und bekommt die Zusage des Auftraggebers (Absender/Versender) dass das Transportunternehmen an der Entladestelle vom Empfänger die gleiche Menge an Paletten zurück bekommt. Der Empfänger stellt die gleiche Anzahl und Art an Paletten als Leergut zur Abholung bereit, wie der Fahrer zurücklässt.  Es wird also Zug- um- Zug an der Be- und Entladestelle getauscht. Dieses Verfahren bietet sich beispielsweise im Güterverkehr an, also immer dann, wenn der Frachtführer an wechselnden Einsatzorten tätig ist. Wichtig beim so genannten „Zug-um-Zug-Tausch“ ist es, die gleiche Qualität an Paletten zu tauschen und beispielsweise nicht für gebrauchte Paletten neuwertige herauszugeben. Sind Bretter beschädigt oder fehlen sogar und weist die Plattform nicht mehr alle Markierungen auf, sollte die Palette nicht angenommen werden. Zudem muss bereits bei der Auftragsvergabe die Anzahl der Ladungsmittel notiert und auf den Frachtpapieren vermerkt sein. Der Frachtführer muss den Tausch zudem quittieren.

Bonner Palettentauschverfahren

Die Klausel zum „Bonner Palettentausch“ regelt den Palettentausch mit Rückführungsverpflichtung. Das Verkehrsunternehmen (Frachtführer/Spediteur) hat keine eigenen Paletten, sondern bekommt vom Auftraggeber/Versender die Zusage, dass an der Entladestelle leere Paletten in gleicher Menge vorhanden sind. Diese werden wieder zurück an den Auftraggeber/die Beladestelle geliefert. Diese Klausel eignet sich insbesondere für Fälle, in denen der Frachtführer regelmäßig dieselbe Beladestelle anfährt. Dies trifft insbesondere im Sammelladungsgeschäft, bei Beförderungen im regionalen Wirtschaftsverkehr und bei Linienverkehren zu.
Siehe dazu auch das Merkblatt zu den Palettenklauseln des DSLV

Was ist das Palettenkonto?

Sollten keine Europaletten beim Empfänger zur Verfügung stehen, gibt es auch die Möglichkeit sie dem Spediteur abzukaufen. Oder wenn es sich um einen regelmäßigen Warenverkehr zwischen Partnern handelt, bietet es sich alternativ an, ein Palettenkonto zu führen, das bei Gelegenheit ausgeglichen wird. Ein Palettenkonto ist im Grunde ähnlich wie ein normales Konto bei der Bank. Aber statt Geldbeträgen erfasst das Konto einzelne Paletten. So kann man sehen, wer einem noch wie viele Paletten schuldet oder wem man selbst noch Paletten schuldet. Dies ist insbesondere für Unternehmen relevant die wenig Platz haben, um Paletten für den Tausch vorzuhalten. Ein Beispiel veranschaulicht die Funktionsweise des Palettenkonto am Besten:
  • Der Lieferant lässt 10 Paletten da, ohne diese sofort zu entladen.
  • Die Anzahl der Paletten wird vom Empfänger schriftlich bestätigt
  • Die Info wird vom Lieferanten weitergegeben
  • Das Palettenkonto wird mit 20 Paletten belastet
Damit ist das Palettenkonto mit 20 Paletten belastet – um diese Paletten-„Schulden“ zu begleichen gibt es 2 Möglichkeiten:
  1. Monetär: also der Spedition den Wert der 20 Paletten bezahlen
  2. Tausch: Bei der nächsten Lieferung nimmt die Spedition 20 Paletten mit oder holt sie separat ab.
Ein Palettenkonto empfiehlt sich immer dann wenn man mit einer Spedition häufig zusammenarbeitet.. Dann können mal ein paar weniger Paletten und mal ein paar mehr Paletten mitgegeben werden. Über das Palettenkonto gleicht sich das im Laufe der Zeit aus. Mittlerweile gibt es eigene Softwarelösungen für Palettenkonten die die Buchführung vereinfachen.

Wann muss ich Pfand für die Europalette bezahlen?

Pfand für Europaletten zahlen hauptsächlich Privatpersonen, da der Palettentausch bei B2C-Geschäften eher nicht möglich ist. Wenn Lieferungen auf einer Europalette ankommen, beispielsweise Materialien für den Garten, dann stellt der Lieferant meist einen kleinen Betrag als Pfand für diese Palette in Rechnung. Damit kann er weitere Paletten kaufen und wenn die Palette bei ihm abgeben wird, wird der Betrag zurück erstattet. Im B2B Bereich ist der Palettentausch gegen Pfand eher unüblich, da es hohen Bürokratischen Aufwand bedeutet den sich die Unternehmen durch das Tauschsystem sparen.
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