Das tiefe Luftholen hat entspannende Wirkung, hilft wieder klar denken und verhindert gelegentlich eine vorschnelle Äußerung. 20.000 Atemzüge macht ein Mensch pro Tag- das sind rund 6.600 Mal Atemholen während eines Arbeitstages. Umso wichtiger ist in bestimmten Umgebungen der richtige Atemschutz.. Doch Atemschutzmaske ist nicht gleich Atemschutzmaske.
Atemschutz am Arbeitsplatz dank Einwegmaske
Bei vielen unserer Kunden, zum Beispiel im Baugewerbe, in Maler- und Lackiererbetrieben, Medizin- oder Chemielaboren, in der Lebensmittelbranche und Landwirtschaft gehört das Thema Atemschutz zum Arbeitsalltag. Das reicht vom komplett umluft-unabhängigen Atemschutzgerät (bei Einsätzen mit weniger als 17 Volumen-% Sauerstoff oder bei giftigen Gasen) über die umluftabhängigen Vollmasken (Schutz auch vor Gasen und Dämpfen, zum Beispiel bei Feuerwehreinsätzen) bis zur partikelfiltrierenden Halbmaske. Diese auch FFP (filtering face piece) genannte Staubmaske bedeckt Nase und Mund und schützt je nach Ausführung vor dem Einatmen diverser Partikel sowie wässriger oder öliger Aerosolen.Dabei spielen die Gesamtleckage und die MAK eine zentrale Rolle. Als Gesamtleckage bezeichnet man die Gesamtheit aller Undichtigkeitsstellen an Gesicht und Ausatemventil sowie Filterdurchlass. Unter MAK (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) versteht man die max. zulässige Konzentration eines Stoffes in der Atemluft am Arbeitsplatz, bei der keine gesundheitsschädlichen Wirkungen zu erwarten sind. Auch bei einer täglichen Arbeitszeit von 8 Std., maximal 40 Std. in der Woche (bei Schichtbetrieb 42 Std.) darf es dabei nicht zu Gesundheitsschäden kommen.
Welche FFP-Klassen gibt es bei Atemschutzmasken?
Es werden drei verschiedene FFP-Klassen unterschieden, ihre Schutzfunktion ist nach der EN149 genormt:
FFP1-Masken
Masken der Klasse FFP1 schützen vor ungiftigen Stoffen. Die zulässige Gesamtleckage beträgt max. 25 % und darf eingesetzt werden wenn der MAK-Wert höchstens die 4-fache Konzentration des branchenspezifischen Wertes erreicht. Anwendung finden diese Masken zum Beispiel im Baugewerbe und in der Nahrungsmittelindustrie.FFP2-Masken
Masken der Klasse FFP2 schützen vor gesundheitsschädlichem Staub, Rauch und Aerosolen. Letztere können auch fibrogen sein (d.h. heißt sie führen kurzfristig zur Reizung der Atemwege und langfristig zur Abnahme der Elastizität des Lungengewebes). Die zulässige Gesamtleckage beträgt max. 11 %, ihr Einsatz erfolgt wenn der MAK-Wert höchstens die 10-fache Konzentration des branchenspezifischen Wertes erreicht. FFP2 Masken werden beispielsweise in der Metallindustrie und im Bergbau eingesetzt.
FFP3-Masken
Atemmasken der Klasse FFP3 schützen vor giftigem, gesundheitsschädlichem Staub, vor Rauch, Aerosolen, Viren, Bakterien, Pilzsporen und radioaktiven Stoffen. Die zulässige Gesamtleckage beträgt max. 5 %. Ihr Einsatz erfolgt wenn der MAK-Wert höchstens die 30-fache Konzentration des branchenspezifischen Wertes erreicht. Sie werden etwa in der Chemie-Industrie genutzt.
Chirurgische Maske | FFP 1 Maske | FFP 2 Maske | FFP 3 Maske | |
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Schutzgrad | Schützt andere vor Tropfen in der Ausatemluft der tragenden Person | Filterkapazität 78 %, Gegen Feinstaub (bis zum 4-fachen MAK-Wert*) | Filterkapazität 92 %, Gegen giftigen Feinstaub (bis zum 10-fachen MAK-Wert*) | Filterkapazität 98 %, Gegen Feinstaub und sehr giftigen Staub (bis zum 50-fachen MAK-Wert*) |
Einsatzgebiet | Kranken- und Pflegeeinrichtungen, Verwendung in der Öffentlichkeit als Präventionsmaßnahme | Baugewerbe, Lebensmittelindustrie | Metall- und Chemieindustrie, Bergbau | Chemie- und Pharmaindustrie, Metallidustrie |
Schadstoffe | Begrenzte Barrierewirkung bzgl. gegenseitiger Infektion | Ungiftige Stoffe: Baumwolle, Kohle, Eisenmetalle etc.Die Zusatzkennzeichnung „D“ an der Filterklasse bedeutet, dass die Maske nach europäischer Norm die Dolomitenstaub- einlagerungsprüfung bestanden hat | Gesundheitschädliche Stoffe: Staub, Rauch, Aerosole Staub, Rauch, AerosoleDie Zusatzkennzeichnung „D“ an der Filterklasse bedeutet, dass die Maske nach europäischer Norm die Dolomitenstaub- einlagerungsprüfung bestanden hat | Giftige, gesundheitschädliche Stoffe: Staub, Rauch, Aerosole, Viren, Bakterien, Pilzsporen, radioaktive StoffeDie Zusatzkennzeichnung „D“ an der Filterklasse bedeutet, dass die Maske nach europäischer Norm die Dolomitenstaub- einlagerungsprüfung bestanden hat |
*MAK-Wert (Maximale Arbeitsplatz-Konzentration): Gibt die höchstzulässige Konzentration eines Stoffes als Gas, Dampf oder Schwebstoff in der Luft am Arbeitsplatz (für einen i.d.R. 8-Stunden-Arbeitstag) an.
Wie lange kann ich chirurgische Masken tragen?
Eine chirurgische Maske ist ein Medizinprodukt und entspricht der Norm EN 14683+C1:2019. Es handelt sich um ein Einwegprodukt, welches nach jedem Einsatz entsorgt wird. Empfohlene Tragedauer: 4 Stunden.
Wie lange darf ich FFP- Masken tragen?
FFP- Masken entsprechen der europäischen Norm EN149-2001+A1:2009. Ob schalenförmig oder faltbar, mit oder ohne Ventil, die Wirksamkeit der Maske bleibt für den Träger gleich. Dsa Ventil sorgt für eine bessere Atmungsaktivität und reduziert die Temperatur im Inneren der Maske. Es lässt Luft beim Ausatmen durch und schließt sich wieder beim Einatmen. Empfohlene Tragedauer: 8 Stunden.
Schalenmaske oder Faltbare Maske?
Geschmackssache. Eine Schalenmaske ist geformt und starr, was ein schnelleres Anlegen möglich macht. EIne faltbare Maske ist flexibel, biegsam und platzsparend. Sie passt sich darüber hinaus jeder Gesichtsform an.
Einwegmaske oder Mehrwegmaske?
Wird die Atemschutzmaske nur gelegentlich für einzelne Tätigkeiten benötigt, empfiehlt sich der Gebrauch von Einwegmasken. Diese werden einfach ausgetauscht, sobald das Atmen schwerer fällt. Je nach Konzentration der Partikel, vor der die Maske Schutz bieten soll (Staub, Rauch, Aerosolen, Viren, Bakterien, Pilssporen…), bietet die Maske Schutz für bis zu 8 Stunden – oder den oben errechneten 6.600 Atemzügen.Einwegmaske mit Ventil – oder ohne?
Ob sich für Sie der Einsatz einer Atemschutzmaske mit Ventil empfiehlt, hängt im Wesentlichen von der Tragedauer und der Art der Tätigkeit ab. Das Ventil erleichtert das Entweichen der Atemluft und wird daher als komfortabler empfunden bei längerer Tragezeit oder während anstrengenden Tätigkeiten mit erhöhter Atemfrequenz. Das führt zu dauerhaft kühlem und trockenem Klima innerhalb der Maske und hat einen weiteren großen Vorteil, wenn zusätzlich zu der Schutzmaske auch eine Schutzbrille getragen wird: Da die feuchte Atemluft lediglich über das Ventil entweicht, wird das Beschlagen der Schutzbrille deutlich minimiert.Optimalen Schutz bieten beide Varianten, mit und ohne Ventil, da sich beim Einatmen die Membran des Ventils, allein durch den Atemzug, komplett luftdicht verschließt.
Schutzmasken und das Coronavirus
Atemschutzmasken werden in erster Linie in Asien, vor allem in China produziert, diese Tatsache und die weltweit sehr hohe Nachfrage verursacht die aktuellen Engpässe in der Wiederbeschaffung. Dringend notwendig sind Schutzmasken vor allem im Gesundheitswesen, bei medizinischem Personal und Pflegepersonal. In den Kliniken werden in erster Linie zwei Maskentypen benutzt: einfache OP-Masken aus Vlies, die dazu dienen die Patienten bei einer Operation vor dem Speichel von Ärzten und Personal zu schützen, sowie Schutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3. Da das Coronavirus relativ klein ist, bieten nur diese FFP-Masken Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus.Auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) empfiehlt das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, überall dort wo der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften oder im öffentlichen Nahverkehr), um die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 einzudämmen. Der Mundschutz muss dabei eng anliegend getragen und gewechselt werden sobald er feucht ist. Das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC) gibt Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht vor einer Infektion schützt, es soll lediglich andere Personen vor der Tröpfcheninfektion schützen. Daher müssen auch weiterhin die Abstandsregeln sowie die Husten- und Niesregeln und die Händehygiene eingehalten werden. Und natürlich gilt nach wie vor: Wenn jemand Symptome hat, muss diese Person unbedingt zu Hause bleiben.