Rechtliche Informationen
ENTSORGUNGSBESTIMMUNGEN
1. Entsorgung von Altbatterien laut Batteriegesetz (BattG)
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Altbatterien nach dem Gesetz nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern zurückgegeben oder getrennt entsorgt werden müssen. Mit den Zeichen Hg, Cd und Pb werden diejenigen Batterien gekennzeichnet, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten. Endnutzer können Altbatterien z.B. in kommunalen Sammelstellen abgeben. Auch wir sind in unseren Handelsgeschäften zur unentgeltlichen Entsorgung der von uns derzeit oder früher vertriebenen Arten von Altbatterien in üblichen Mengen verpflichtet. Wenn Sie uns Altbatterien zurücksenden wollen, müssen Sie die Versandkosten tragen.
2. Entsorgung von Elektroaltgeräten laut Elektro - und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
Die durchgestrichene Mülltonne bedeutet, dass Elektroaltgeräte nach dem Gesetz nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt entsorgt oder im Rahmen der Gesetze ggf. unentgeltlich zurückgegeben werden müssen. Bitte beachten Sie Ihre Eigenverantwortung bei der Löschung von personenbezogenen Daten, die auf Datenträgern in den Elektroaltgeräten enthalten sein können.